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Altenhilfe
Leistung im Rahmen der Sozialhilfe an alte Menschen, um durch das Alter entstehende Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und ihnen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen (§ 75 I BSHG). - Maßnahmen: Hilfe zu angestrebter Tätigkeit, bei Beschaffung geeigneter Wohnung, Aufnahme in einem Heim, zur Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, zum Besuch geselliger oder kultureller Veranstaltungen und um die Verbindung mit nahestehenden Personen aufrechtzuerhalten u. a. Soweit persönliche Hilfe erforderlich ist, soll die Altenhilfe ohne Rücksicht auf eigenes Vermögen oder Einkommen gewährt werden (§ 75 IV BSHG).
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