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Zerobonds

Nullkupon-Anleihen, unverzinsliche Anleihe, unverzinsliche Obligation, unverzinsliche Schuldverschreibung.
I. Begriff: Anleihen, i. d. R. Inhaberschuldverschreibungen, bei denen während der Laufzeit keine Zinsen gezahlt werden, sondern das Entgelt für die Kapitalüberlassung als Differenz zwischen den Rückzahlungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag gewährt wird. Besondere Bedeutung hat die Bonität des Schuldners, da erst bei Fälligkeit der Anleihe zurückgezahlt werden muß. Seit 1985 ist Emission von Zerobonds auch in der Bundesrep. D. gestattet.
II. Bilanzierung: Strittig. - 1. Vorgeschlagene Verfahren: (1) Der Emittent passiviert den Rückzahlungsbetrag und aktiviert einen Posten der Rechnungsabgrenzung in Höhe der Differenz Rückzahlungs- und Ausgabebetrag, der über die Laufzeit der Anleihe aufzulösen ist. Entsprechende Bilanzierung beim Erwerber: Aktivierung des Rückzahlungsbetrags, Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens. (2) Emittent: Passivierung des Ausgabebetrags und jährliche Zuschreibung des rechnerischen Zinsanteils; Erwerber: Aktivierung des Ausgabebetrags als Anschaffungskosten, keine jährliche Zinszuschreibung, Gewinnrealisation also erst bei Einlösung der Anleihe. (3) Wie (2), aber Erwerber hat jährliche Zinszuschreibungen vorzunehmen. - 2. Der BdF verlangt für die Steuerbilanz die Lösung (3) (vgl. BMF-Schreiben vom 5. 3. 87 IV B 2 - S 2133-1/87). Diese Auffassung wird vielfach auch für die Handelsbilanz vertreten. Bei Z., die zu einem Privatvermögen gehören, tritt steuerlich Gewinnrealisation erst bei Einlösung der Anleihe ein, wenn die Anleihe vom Erwerber so lange gehalten wird (vgl. BMF-Schreiben von 24. 1. 85, BStBl I S. 77).

 

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