Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Rechnungsabgrenzung

1. I. w. S.: Die zeitliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes zur Ermittlung des Periodenerfolges. Je nach den angewandten Abgrenzungskriterien bestimmt sich danach direkt der Inhalt der Aufwands- und Ertragspositionen (= periodisierte Einnahmen und Ausgaben) und indirekt auch der Inhalt der Aktiv- und Passivpositionen der Bilanz. - 2. I. e. S.: a) Transitorische Posten: Geschäftsvorfälle, die im alten Jahr zu Ausgaben bzw. Einnahmen geführt haben, deren Ergebniswirkung eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag eintritt. Vgl. transitorische Posten der Rechnungsabgrenzung. b) Antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung: Geschäftsvorfälle, die erst nach dem Bilanzstichtag Ausgaben/Einnahmen auslösen, die aber ganz oder teilweise das Ergebnis des alten Geschäftsjahres betreffen; sie dürfen handelsrechtlich nicht als R.sposten ausgewiesen werden. Antizipative Aktiva müssen unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden; antizipative Passiva unter den (sonstigen) Verbindlichkeiten (u. U. auch als Rückstellungen).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Rechnung
Rechnungseinzugsverfahren

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Ergonomie | Softwarekosten | Ausgangsgesamtheit | Technologiefolgenabschätzung | banded pack
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum