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Wertwerbung
Einsatz von Werten (Zugaben, Vergünstigungen) in Gestalt von Sachgütern, Dienstleistungen, Rechten oder Geld zum Zwecke der Werbung mit dem Ziel, ein Gefühl der Dankbarkeit oder des Verpflichtetseins zu bewirken. - Wichtigste Erscheinungsformen: Werbegeschenk, -zugabe, -rabatt, -prämie, (unentgeltliche) -bewirtung, -proben, -preisausschreiben sowie Lockvogelangebote. - Zulässigkeit: Vgl. Kundenfang 8.
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