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Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion

Vertrag über die Schaffung einer Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrep. D. und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. 5. 1990 (BGBl II 537), dem mit Vertragsgesetz vom 25. 6. 1990 (BGBl II 518) zugestimmt worden ist und der am 30. 6. 1990 in Kraft getreten ist (BGBl II 700). Grundlegendes Vertragswerk, mit dem der Prozeß der Herstellung der Einheit Deutschlands eingeleitet wurde. Ist durch den Einigungsvertrag, mit dem die Einheit vollendet wurde, weitgehend obsolet geworden. Der Vertrag sah als ersten Schritt die Errichtung einer Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion vor. Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der D-Mark als gemeinsamer Währung. Die auf Mark der DDR lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurden nach Maßgabe des Vertrages auf D-Mark umgestellt (Löhne, Gehälter, Renten, Mieten u. ä. im Verhältnis 1:1, für alle anderen Forderungen und Verbindlichkeiten grundsätzlich im Verhältnis 2:1, Guthaben bei Geldinstituten von natürlichen Personen wurden auf Antrag bis zu bestimmten Betragsgrenzen im Verhältnis 1:1 umgestellt, wobei eine Differenzierung nach dem Lebensalter der Berechtigten stattfand). Als Grundlage der Wirtschaftsunion wird die Soziale Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung bestimmt (Wirtschaftsverfassung). Im Zustimmungsgesetz zum Vertrag finden sich Regelungen, die die erforderlichen Änderungen von Bundesgesetzen sowie die Finanzierung der Vereinigung durch den Fonds "Deutsche Einheit" mit einem Volumen von 115 Mrd. DM für die Jahre 1990-1994 enthalten.

 

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