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Vertragshändler

durch Kooperation an einen Hersteller gebundene, rechtlich selbständige Händler. Vertragshändler führen zumeist nur die Produkte des Herstellers und sind zur Lagerhaltung (einschl. Ersatzteile), Wartung, Reparatur etc. verpflichtet. Die Hersteller räumen zumeist Ausschließlichkeitsbindung und Vorzugsrechte sowie Gebietsschutz ein und gestatten das Auftreten unter Namen und Markenzeichen des Herstellers. - Beispiele: Vertragshändler im Stahlabsatz, die allein (gegebenenfalls unter Zwischenschaltung von Verbandshändlern) berechtigt sind, bei den Werken bzw. Werkshandelsgesellschaften zu beziehen; Vertragshändler im Automobilabsatz; ähnlich bei Tankstellen. - Ähnlich: Werkshandelsunternehmen.

 

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