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Gebietsschutz

in einem System von Vertriebsbindungen Zuweisung eines regional abgegrenzten Gebietes an einen Abnehmer zur (exklusiven) Marktbearbeitung unter gleichzeitiger Garantie des Herstellers, daß die vertriebene Ware nicht über andere Glieder der Absatzkette in das geschützte Gebiet gelangt (Gebietsschutzklausel). Gebietsschutz häufig neben Absatzbindung sowie für Vertragshändler.

 

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