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Versammlungsfreiheit

ein durch Art. 8 GG gewährleistetes Grundrecht, nach dem sich alle Deutschen ohne Anmeldung und ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen; das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden, z. B. durch Bannmeilengesetze, die Versammlungen unter freiem Himmel in einem gewissen Umkreis der Parlamentsgebäude verbieten oder beschränken, sowie bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit. - Rechtliche Grundlage: Versammlungsgesetz i. d. F. vom 15. 11. 1978 (BGBl I 1789) m. spät. Änd.

 

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