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Vermögensumverteilungspolitik
Maßnahmen zur Umverteilung von Vermögen. 1. Das Enteignungsverfahren ist rechtlich unzulässig, wird insofern nicht weiterverfolgt. - 2. Der Weg der Privatisierung von Staatsvermögen wurde und wird in Deutschland beschritten (z. B. Preussag 1959; VW 1961, 1988; Veba 1965, 1983, 1985). Die Erfolge dieses Konzepts der Volksaktien sind sehr umstritten und in jedem Fall schon wegen der endlichen Verfügungsmasse begrenzt. - 3. Deshalb konzentriert sich die vermögenspolitische Debatte auf die Ansätze über eine Umverteilung von Vermögenszuwächsen. a) Sparförderungskonzepte enthalten vor allem finanzielle Sparanreize aus öffentlichen Mitteln. Zu nennen sind: Arbeitnehmersparzulagen nach dem Vermögensbildungsgesetz, Wohungsbauprämien, Steuervergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz. - b) Bei den Investivlohnkonzepten wird dem Lohnempfänger ein bestimmter Prozentsatz seines Lohnes vom Unternehmen zusätzlich vermögenswirksam gutgeschrieben und für eine gewisse Zeit (meist 5 Jahre) gesperrt. Der gutzuschreibende Anteil ist dabei unabhängig vom Unternehmensgewinn. - c) Gewinnbeteiligungskonzepte: Die Vermögensbildungsanteile bei den Beteiligungssystemen errechnen sich dagegen nach der Gewinnhöhe des Beschäftigungsbetriebs, des Branchengewinns oder des gesamtwirtschaftlichen Gewinns. - Vgl. auch Verteilungspolitik IVermögensumverteilungspolitik
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