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Vermittlungsgehilfe

Handlungsgehilfe, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebs des Unternehmers Geschäfte zu vermitteln. Vermittlungsgehilfe gelten als ermächtigt, Mängelanzeigen, Erklärung, daß Ware zur Verfügung gestellt werde, u. ä. Erklärungen entgegenzunehmen (§ 75 g HGB).

 

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