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Verhältniswahl
1. Charakterisierung: Wahlverfahren, bei dem die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Parteien (Listen) entfallenen Stimmen berechnet wird, nicht aber danach, wer die meisten Stimmen erhält (vgl. Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl). - 2. Politische Bedeutung: Verhältniswahl gibt auch solchen Parteien eine Chance, die keine Aussicht haben, in einem Wahlkreis die absolute Mehrheit zu erringen. Damit Hebung des allgemeinen Interesses an den Wahlen, aber auch Begünstigung der Parteienzersplitterung und Erschwerung der Mehrheitsbildung im Parlament. - 3. Entwicklung: Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Verhältniswahl in fast ganz Europa eingeführt, auch in Deutschland. - Seit dem Zweiten Weltkrieg werden in Deutschland die Landtage z. T. nach dem V.-System gewählt, für den Bundestag gilt die sog. personalisierte Verhältniswahl, die Elemente der Verhältniswahl und der Persönlichkeitswahl enthält.
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