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Begünstigung

1. Strafrecht: Hilfeleistung gegenüber einem anderen in der Absicht, ihm die Vorteile einer mit Strafe bedrohten Handlung zu sichern (§ 257 StGB). - Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. - Vgl. auch Strafvereitelung. - 2. Begünstigung aus Lebensversicherungen: vgl. Bezugsberechtigung.

 

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