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Verhältnisschätzung

bei Zufallsstichprobenverfahren eine Art der Hochrechnung, gekennzeichnet durch die zusätzliche Auswertung von Informationen, die eine Basisvariable betreffen. Ist z. B. der Gesamtmerkmalsbetrag Y in einer Grundgesamtheit aufgrund des Resultats aus einer aktuellen uneingeschränkten Zufallsstichprobe zu schätzen und kennt man den Gesamtmerkmalsbetrag X aus einer früheren Totalerhebung, so wird bei der Verhältnisschätzung der Wert X · / als Schätzwert angesetzt. Dabei ist der Durchschnitt der aktuellen, der Durchschnitt der früheren Werte in einer Stichprobe. - Bedeutung: Meistens wird mittels Verhältnisschätzung eine deutliche Verkleinerung der Varianz einer Schätzung (Wirksamkeit) bewirkt, weil die Basisvariable und die Untersuchungsvariable hoch korreliert (Korrelation) sind. Allerdings erfüllt die Verhältnisschätzung nicht exakt das Kriterium der Erwartungstreue.

 

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