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Zufallsstichprobe

Ergebnis einer nach Zufallsauswahl (Auswahlverfahren) durchgeführten Teilerhebung. Da Zufallsstichprobe nur zufallsabhängig sind, können sie mit Methoden der Inferenzstatistik auf die Grundgesamtheit übertragen werden (Hochrechnung). Eine Zufallsstichprobe wird daher als repräsentativ für die Grundgesamtheit bezeichnet. - Zu unterscheiden sind Zufallsstichprobe als Ergebnisse uneingeschränkter Zufallsstichprobenverfahren und höherer Zufallsstichprobenverfahren.

 

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