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Verbandsprüfung

Verbandsrevision, Prüfung der Genossenschaft durch den zuständigen Prüfungsverband. Mindestens in jedem zweiten Jahr, bei Genossenschaften mit Bilanzsumme von mehr als 2 Mio. DM jährlich. - Verbandsprüfung erstreckt sich auf formelle und materielle Komponenten, d. h., neben den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Vermögenslage der Genossenschaft wird auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung etwa im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Organisation oder die Beseitigung festgestellter Mängel geprüft. Verbandsprüfung ist demzufolge eine Beratungs- und Betreuungsprüfung, die u. U. wesentlichen Einfluß auf die Unternehmenspolitik der Genossenschaft gewinnt. - Im Anschluß an die Prüfung findet gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat statt, mit Bericht des Prüfers über das voraussichtliche Prüfungsergebnis. Das endgültige Ergebnis wird der Genossenschaft vom Verband schriftlich mitgeteilt und ist der nächsten Generalversammlung vorzulegen.

 

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