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unterschwellige Werbung

Werbung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß Werbetexte, Slogans u. ä. so kurzzeitig (z. B. 1/3000 Sekunde) eingeblendet werden, daß sie die Wahrnehmungsschwelle nicht übersteigen (Wahrnehmung) mit dem Ziel, auf das Unterbewußtsein des Werbesubjekts einzuwirken, um es dadurch zu manipulieren ("geheim zu verführen" i. S. v. V. Packard). Neuere Erkenntnisse der Werbeforschung relativieren die Aussagen zur beliebigen Verfügbarkeit des Konsumenten. - Zur rechtlichen Beurteilung vgl. Kundenfang.

 

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