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Unterschriftskarte

im Bankbetrieb Karteikarte mit eigenhändigen Unterschriften der Personen, die über ein Bankkonto verfügungsberechtigt sind. Die Unterschriftskarte wird bei Eröffnung des Kontos angelegt. Sie dient zur Festlegung verfügungsberechtigter Personen und zur Verhütung von Verfügungen Unberechtigter und von Unterschriftenfälschungen. Auf der Unterschriftskarte hält das Kreditinstitut auch das Ergebnis seiner Legitimationsprüfung (zu der es nach § 154 II AO verpflichtet ist) fest.

 

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