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unbegrenzte (reine) Interessenversicherung

Form der Schadenversicherung, bei der die Entschädigung immer dem Schaden entspricht, eine Versicherungssumme also nicht vereinbart wird. Anwendung überwiegend in Versicherungszweigen mit überschaubaren Großschadenpotentialen. - Beispiele: Glasversicherung, Kraftverkehrsversicherung, Kaskoversicherung und (häufig) Krankheitskostenversicherung (Krankenversicherung).

 

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