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Glasversicherung
1. Zweck/Umfang: Ersatz von durch Zerbrechen der versicherten Scheiben oder sonstigen Gegenstände entstandenen Schäden. Schäden durch Brand, Blitz und Explosion auf Antrag mitversichert. Ausgeschlossen: Beschädigungen der Oberfläche, der Rahmen und Einfassungen; Schäden durch Krieg, Aufruhr, Erdbeben; Schäden an evtl. noch nicht fertig eingesetzten Scheiben; Schäden durch Veränderung oder handwerksmäßige Verrichtungen an den Scheiben, ihren Umrahmungen oder Schutzvorrichtungen. - 2. Schadensersatz: Bei Schäden an Schaufensterscheiben und dergl. Naturalersatz möglich, sonst Barentschädigung. - 3. Versicherungsformen: a) Glas-Einzel-Versicherung unter Angabe der Glasart und Größe jeder versicherten Sache; b) Glas-Pauschal-Versicherung, z. B. für alle Scheiben u. ä. in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus. 4. Versicherbare Objekte: v. a. Fensterscheiben, Türscheiben, Schrank- und Vitrinenverglasungen, Wandverkleidungen, Firmenschilder, Treib- und Gewächshausscheiben, Transparente etc. - 5. Sonderformen: Versicherung für Raster (z. B. in Klischeeanstalten); Pauschalversicherung für Industriebauten; Hagelversicherung für Glasdächer, Fabriken etc.; Leuchtröhrenversicherung, auf Antrag mit Einschluß von Schäden an den nichtgläsernen Teilen; Versicherung für Marmorplatten in Gebäuden.
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