Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Überschuldungsbilanz

Überschuldungsstatus, Vermögensübersicht, die die Überschuldung einer Unternehmung ausweist. Bei Gesellschaften, bei denen Überschuldung Konkursgrund ist, gleichbedeutend mit Vergleichsstatus. - Für die Bilanzierung dem Grunde nach können die Vorschriften für die Jahresbilanz (Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht) nur unter Beachtung des Zwecks der Ü. sinngemäß angewendet werden; d. h. insbes., daß das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens nicht gilt. - Bewertung erfolgt nach überwiegender Auffassung zu Zeitwerten am Stichtag der Ü. (bei Annahme der Fortführung der Unternehmung Zeitwerte = sog. Betriebsbestehenswerte, i. d. R. die Wiederbeschaffungskosten; bei Zerschlagung Zeitwerte = Realisationswerte durch Einzelliquidation). - Für die Gliederung der Ü. gelten sinngemäß die Grundsätze der Jahresbilanz (§ 266 HGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Überschuldung
Überschußbeteiligung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Urproduktenhandel | gateway | Reedereischiffahrt | Steuertechnik | Eigentumsaufgabe
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum