Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Transportgefährdung

vorsätzliche Gefährdung des Transportverkehrs, insbes. von Eisenbahn, Schiffahrt oder Luftfahrt; Gefahr für Leib und Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert, die durch Beschädigung, Beseitigung von Anlagen, Bereiten von Hindernissen, falsche Zeichen oder Signale u. ä. herbeigeführt wird. - Strafe: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre. Bei der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Bei Fahrlässigkeit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§§ 315, 315 a StGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Transportbörse
Transportkette

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : schwerer Fall | Vigilanz | Vernichtung | Verschuldenshaftung | Einfuhrkontingentierung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum