Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Subventionswert

monetärer Wert einer Subvention, üblicherweise als Prozentsatz des Subventionsbetrags vom betrieblichen Aufwand (z. B. Investitionsaufwand oder Personalkosten), der als Bemessungsgrundlage dient, berechnet. Der Subventionswert ist im Fall direkter Finanzhilfen (z. B. Investitionszulagen oder Investitionszuschüsse) relativ einfach zu ermitteln. Er liegt allerdings niedriger als der Subventionssatz (Fördersatz), wenn die Subvention zu versteuern ist. Bei steuerlichen Vergünstigungen (Sonderabschreibungen) kann der tatsächliche Subventionswert nur ex post berechnet werden. Im Falle einer Zinsbeihilfe ist der Subventionswert aus der Differenz zwischen effektiv gezahlten Zinsen und kalkulatorischen Vergleichszinsen (marktübliche Zinssätze) abzuleiten, wobei die "ersparten" Zahlungen auf einen Barwert abdiskontiert werden müssen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Subventionsverordnung
Subventionswettlauf

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : reine Außenwirtschaftstheorie | Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) | Haushaltsfreibetrag | Paradigma | Warenautomat
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum