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Steueroasen

Bezeichnung für Länder, die ein niedriges Steuerniveau haben, weil keine oder nur sehr niedrige Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, z. B. die Bermuda-Inseln, die Bahamas, sowie - mit gewissen Einschränkungen - Liechtenstein, Monaco, Schweiz. Das niedrige Steuerniveau kann entweder auf einer im allgemeinen niedrigen maximalen Steuerbelastung oder aber auf besonderen Steuer- und Abgabenprivilegien für bestimmte Steuersubjekte beruhen. Ein Teil dieser Länder versucht, die fehlenden Steuer- und Abgabeneinnahmen durch andere Einnahmen (Sonderbriefmarken, Konzessionen etc.) auszugleichen. - Das im Verhältnis zu anderen Staaten niedrige Steuerniveau bietet den Anreiz zur Verlagerung von Einkünften und Vermögen in diese Länder zum Zwecke der Steuerersparnis. - Die aus der Sicht der Steuerpflichtigen vorhandene Attraktivität der Steueroasen ist durch das Außensteuergesetz (AStG) erheblich eingeschränkt und z. T. in ihr Gegenteil verkehrt worden. - Vgl. auch Basisgesellschaften, Oasenerlaß, Steuerabwehr I, Steuerflucht.

 

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