1. Befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels, z. B. im Verkehrsbereich (Verkehrspolitik IV 2.). - 2. Verleihung eines besonderen Rechts an einer öffentlichen Sache, z. B. an einer Straße, einem Wasserlauf, etwa zum Betrieb einer Eisenbahn, Straßenbahn oder einer Fähre.