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Ständige Tarifkommission (StTK)
1. Allgemeine Aufgabe: Institution zur Fortbildung der Teile I des Deutschen Eisenbahn-Güter- und Tiertarifs und des Deutschen Eisenbahn-Personen-, Gepäck- und Expreßguttarifs, Abschnitt V, sowie zur Fortbildung des Gütertarifsystems. - 2. Organisation: Die StTK besteht aus acht Vertretern der Deutschen Bahn und einem Vertreter der nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Zur Begutachtung ist ein Ausschuß der Verkehrsinteressenten angegliedert (fünf Vertreter der Industrie, drei des Handels, vier der Land- und Forstwirtschaft). An den Beratungen der StTK nehmen als Beigeordnete ohne Stimmrecht zwei Vertreter des Binnenschiffahrtsgewerbes und zwei Vertreter des Güterkraftverkehrsgewerbes teil. - 3. Zuständigkeit: Die StTK ist zuständig für: a) Ausführungsbestimmungen der Eisenbahn zu den Abschnitten I, V, VII und VIII der EVO, b) Allgemeine Tarifvorschriften sowie Abschnitt B I des Deutschen Eisenbahn-Güter- und Tiertarifs Teil I Abteilung C, c) Gütereinteilung, d) Tarif für Nebenleistungen einschl. der Sätze, jedoch außer den Besonderen Bestimmungen, e) Fortbildung des Gütertarifsystems, jedoch unter Ausschluß der Sätze und der Ausnahmetarife. - 4. Beschlüsse: Werden für alle beteiligten Eisenbahnen bindend, falls nicht wirksamer Widerspruch von einer Eisenbahn erhoben wird.
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