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Sozialkapital

zusammenfassender Begriff für die Sozialrücklagen (z. B. für zusätzliche Unterstützungen bei lange dauernden Krankheiten, für Fortbildung etc.) und Sozialrückstellungen (durch betriebliche Pensionskassen, Unterstützungsvereine u. ä.) einer Unternehmung; Mittelstellung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Sozialrücklagen i. a. nicht frei verfügbar, während die fremdkapitalähnlichen Sozialrückstellungen größere Dispositionsfreiheit gewähren. Das Sozialkapital gewinnt durch seine starke Zunahme an Bedeutung. Das bilanziell ausgewiesene Sozialkapital beträgt durchschnittlich 8 bis 15% des Gesamtkapitals, wobei der tatsächliche Anteil oft höher liegt, wenn Teile des Sozialkapital unter anderen Positionen ausgewiesen werden. Das Sozialkapital kann - besonders bei Steuerbegünstigung - der Selbstfinanzierung dienen. - Verschiedene Vorschläge (darunter der Gewerkschaften) beabsichtigen die Zusammenfassung des betrieblichen Sozialkapital zu überbetrieblichen Sozialfonds mit Arbeitnehmerbeteiligung. - Anders: Sozialvermögen.

 

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