Erklärung desjenigen, über den die Auskunft lautet, z. B. an Auskunftei (die wegen einer Anstellung, Bürgschaft, Geschäftsübernahme, Hypothek, eines Kredites, eines Mietvertrages etc. befragt sein kann) oder Geschäftsfreunde. Häufig Formblatt im Kreditverkehr als Auskunft des Kreditsuchenden an den Kreditgeber über seine persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Selbstauskunft soll richtig und vollständig sein und bei Änderung der Verhältnisse berichtigt oder ergänzt werden.