Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Schuldwechsel

1. Begriff: Wechsel, aus dem der Bezogene als Hauptschuldner verpflichtet wird; vgl. Akzept. - Gegensatz: Besitzwechsel. - 2. Bilanzierung: In der Jahresbilanz sind Schuldwechsel unter den Passiven gesondert, also insbes. getrennt von den Buchschulden, auszuweisen (§ 266 III HGB). Die Verbindlichkeit aus dem Schuldverhältnis ist nicht neben der Wechselverbindlichkeit noch einmal besonders zu passivieren. - Das Wechselobligo (Rückgriffsverpflichtung aus zahlungshalber weitergegebenen, im Umlauf befindlichen Wechseln) wird i. d. R. nicht passiviert, es sei denn, daß Inanspruchnahme droht (Rückstellungen). Die Höhe des Wechselobligos wird "unter dem Strich" bei der Bilanz ausgewiesen (§ 251 HGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Schuldversprechen
Schuldzinsen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wahrnehmung | Großaktionär | Erziehungsrente | Schuldenerlaß | Kompetenzsystem
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum