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Schuldversprechen

Vertrag, durch den eine Leistung unabhängig von einem bestimmten Schuldgrund (z. B. Kauf, Darlehen) versprochen wird. Erklärung des Schuldners bedarf i. d. R. der Schriftform. - Vgl. auch Schuldanerkenntnis, abstraktes Schuldversprechen.

 

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