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unter dem Strich

Angaben im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Bilanz, aber außerhalb von ihr, nämlich unterhalb der Bilanzsumme (ähnlich: Angaben in der Vorspalte). Angaben u. d. St. haben einen die Bilanz ergänzenden Charakter und sind in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben (§ 251 HGB). - Vgl. auch Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.

 

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