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Schadenminderung

Maßnahmen des Versicherungsnehmers, um bei Eintritt des Versicherungsfalls das Ausmaß des Schadens gering zu halten. Zur Schadenminderung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet (Rettungspflicht); Weisungen des Versicherers sind zu beachten. Die (angemessenen) Kosten der Schadenminderung werden vom Versicherer ersetzt. - Vgl. auch Schadenabwendung, Schadenverhütung.

 

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