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Schadenabwendung

Maßnahmen des Versicherungsnehmers, um den Eintritt eines bevorstehenden Versicherungsfalls zu verhindern. Zur Schadenabwendung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet (Rettungspflicht). Die (angemessenen) Kosten der Schadenabwendung werden vom Versicherer ersetzt. - Vgl. auch Schadenminderung, Schadenverhütung.

 

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