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Richtsätze

Begriff des Steuerrechts. - 1. Gewinn-Richtsätze: Verhältniszahlen zur Ermittlung des Gewinns nichtbuchführungspflichtiger Gewerbetreibender und Land- und Forstwirte sowie derjenigen Steuerpflichtigen, die zwar gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen, die dieser Verpflichtung jedoch nicht nachkommen; Hilfsmittel für die Finanzverwaltung zur Ermittlung der Einkünfte bei Fehlen geeigneter Unterlagen. Den Richtsätze liegen Ergebnisse von Außenprüfungen zugrunde; sie werden als Rahmensätze mit einem Mittelsatz aufgestellt. Richtsätze sind unterteilt in Roh-, Halbrein- und Reingewinnsätze in Prozenten des wirtschaftlichen Umsatzes. - 2. Für Abschreibungen: Vgl. Afa-Tabellen.

 

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