bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts; Kreditinstitut i. S. des KWG. Rechtsgrundlage: Gesetz zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau vom 29. 7. 1963 (BGBl I 549) m. spät. Änd. - Ziel: Der Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus d. S. hat sich in der Vergangenheit als wirksames Kreditinstitut und Finanzierungsinstrument der Bergbauunternehmen erwiesen. Mit den von ihm gewährten Darlehen und Bürgschaften für die Bergbaurationalisierung und sonstigen Maßnahmen seiner Mitglieder, die im Interesse der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlenbergbaus liegen, hat der Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus d. S. wesentlich zur Erfüllung der dem Steinkohlenbergbau gestellten Rationalisierungs- und Anpassungsaufgaben beigetragen. Mitglieder sind alle Unternehmen des Steinkohlenbergbaus, die Großschachtanlagen betreiben, sowie diejenigen, die ihr Bergbauvermögen auf die Ruhrkohle AG übertragen haben. - Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus d. S. hat die Aufgabe der Trägerschaft der Nationalen Steinkohlenreserve übernommen. Seine Tätigkeit ist bis zum 31. 12. 2000 befristet.