Teilbereich des Bergbaus. Unternehmen, die in der Bundesrep. D. Steinkohlenbergbau betreiben, haben jährlich u. a. ihre Produktionskapazität an Steinkohle, die Zahl ihrer Arbeitnehmer, Haldenstand, Kohlenvorräte unter Tage, die Menge der geförderten Steinkohle und den Absatz an Steinkohle dem Bundesminister für Wirtschaft zu melden gem. Gesetz über Meldungen der Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus vom 19. 12. 1977 (BGBl I 2753). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50 000 DM geahndet. - Vgl. auch Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus.