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Patentschrift
über nationale und europäische erteilte Patente wird eine Patentschrift vom jeweiligen Patentamt veröffentlicht, die die Patentansprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen enthält, auf deren Grundlage das Patent erteilt worden ist (§ 32 I Nr. 2 PatG, Art. 98 Europäisches Patenübereinkommen (EPÜ), Regeln 53, 54 AO EPÜ). Sie enthält daneben Angaben zum Patentinhaber, Erfinder, zu den Druckschriften, die bei der Prüfung der Patentfähigkeit in Betracht gezogen worden sind, den Anmeldetag, Angaben über ein in Anspruch genommenes Prioritätsrecht sowie die Patentklassifikation.
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