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Patentklassifikation
Zuordnung eines Patents unter technologischen Gesichtspunkten zu Sachgebieten, die in Klassen, Gruppen und Untergruppen unterteilt werden. Sie erfolgt nach dem Straßburger Übereinkommen über die Patentklassifikation (IPC) vom 24.3.1991 (BGBl II 1975 283, Änderung vom 2.10.1979, BGBl 1984 II 799) das ein weltweit einheitliches Klassigikationssystem sichern soll und auch für die Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) maßgeblich ist (Regeln 8, 9 AO EPÜ).
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