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Organisationsbegriff

in der Organisationstheorie uneinheitlich und in drei unterschiedlichen Grundverständnissen verwendet. - 1. Institutionaler Organisationsbegriff ("Die Unternehmung ist eine Organisation"): Die verschiedenartigsten arbeitsteiligen Handlungssysteme, z. B. Behörden, Krankenhäuser, Unternehmungen, Hochschulen, werden insgesamt als Organisationen verstanden und organisationswissenschaftlich untersucht. - 2. Instrumentaler Organisationsbegriff ("Die Unternehmung hat eine Organisation"): Mit dem System der offiziell verkündeten, generell gültigen und auf Dauer angelegten Kompetenzen wird eine spezielle Eigenschaft (meist) von Unternehmungen als Organisation (im Gegensatz zur Disposition und Improvisation) bezeichnet. - 3. Funktionaler O.: Die Tätigkeit der Gestaltung der Organisationsstruktur wird als Organisation bezeichnet. Je nach Verwendung des Organisationsbegriff ergeben sich differenzierte Akzentuierungen in den Problemstellungen der Organisationsforschung. - Vgl. auch Organisation Organisationstheorien.

 

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