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Mutterschaftshilfe

früher Wochenhilfe. 1. Begriff: Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung von Krankenkassen an weibliche Mitglieder vor und nach der Entbindung gewährt werden (§§ 195 ff. RVO, § 15 MuSchG). Mutterschaftshilfe erhalten auch Versicherte für Familienangehörige, für die sie Anspruch auf Familienkrankenpflege (Familienhilfe) haben. - 2. Umfang (§ 195 ff. RVO): a) Ärztliche Betreuung und Hilfe sowie Hebammenhilfe; b) Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln; c) Entbindungsgeld; d) stationäre Entbindung; e) Mutterschaftsgeld. - Vgl. auch Mutterschutz.

 

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