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Entbindung

im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur die Lebendgeburt eines Kindes, sondern auch eine Totgeburt, sofern die Leibesfrucht eine Körperlänge von wenigstens 35 cm hat. Entbindung löst die Leistungen der Mutterschaftshilfe aus. - Vgl. auch Mutterschutz.

 

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