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Meisterprüfung

Fachprüfung eines Handwerkers, u. a. erforderlich für die Eintragung in die Handwerksrolle. Meisterprüfung ist der Befähigungsnachweis darüber, daß der Handwerker die notwendigen praktischen und theoretischen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt, um einen Handwerksbetrieb selbständig führen und Auszubildende anleiten zu können. - Rechtliche Grundlagen: Handwerksordnung, Meisterprüfungsordnung und einschlägige Rechtsverordnung des Bundesministers für Wirtschaft, insbes. die Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 12. 12. 1972 und die Rechtsverordnungen für einzelne Handwerksberufe. - Die Meisterprüfung ist vor einem Meisterprüfungsausschuß abzulegen. - Meisterprüfung gliedert sich in vier Prüfungsteile: a) Praktische Prüfung, b) Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse, c) Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse, d) Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Rahmenlehrpläne zur Meisterprüfung). - Zulassung: a) Nachweis der Gesellenprüfung und mehrjährige Gesellentätigkeit oder b) Zeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Ausbildungsabschlußprüfung und mehrjährige Tätigkeit in dem betreffenden Handwerk.

 

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