Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Befähigungsnachweis

I. Begriff: Von der Handwerksordnung (HandwO) (§§ 6 ff.) vorgeschriebener Nachweis der Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden. Voraussetzung für Betrieb eines selbständigen Handwerks und Eintragung in die Handwerksrolle.
II. Arten: 1. Meisterprüfung für das zu betreibende Handwerk oder ein verwandtes Handwerk. - 2. Ablegung einer vom Bundesminister für Wirtschaft als der Meisterprüfung gleichwertig anerkannten Prüfung, u. U. nach zusätzlicher praktischer Tätigkeit. - 3. Ausnahmebewilligung der höheren Verwaltungsbehörde zur Eintragung in die Handwerksrolle, wenn der Antragsteller die zur selbständigen Ausübung des von ihm zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist und die Ablegung der Meisterprüfung für ihn eine unzumutbare Belastung bedeuten würde; sie kann unter Auflagen, Bedingungen oder befristet erteilt werden. - 4. Im Rahmen der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EG kann nach näherer VO Staatsangehörigen der EG eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Befähigung zum Richteramt
Befangenheit von Beamten

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : internationale Distributionspolitik | Inflationserwartungen | Zusatzstoffe | Breitensuche | System of Resource Accounts (SRA)
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum