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Mehrwerttheorie

1. Charakterisierung: Von K. Marx entwickelte Lehre, mit der er den Ursprung des Unternehmergewinns (Profit) aus der Ausbeutung der lohnabhängigen Arbeiter nachzuweisen versucht. Das der Arbeitswertlehre zugrundeliegende Preisbestimmungsprinzip wird hierfür auf den Lohn der Arbeitskraft übertragen: Der Preis (Tauschwert) der Arbeit entspricht demjenigen Aufwand, der zu ihrer Wiederherstellung (Reproduktion) gesellschaftlich durchschnittlich notwendig ist. Entlohnt der Unternehmer die Arbeiter so, daß diese ihre notwendigen Ausgaben (u. a. für Ernährung, Kleidung, Miete, für Erziehung und Ausbildung der Kinder) bestreiten können, bezahlt er sie definitionsgemäß zum Wert der Arbeitskraft. Sie müssen jedoch während ihres Arbeitstags länger arbeiten und damit entsprechend der Arbeitswertlehre mehr Tauschwerte produzieren, als ihrem eigenen Wert und damit Lohn entspricht. Die Differenz zwischen Tauschwert der Arbeit und Tauschwert der von den Arbeitern produzierten Güter wird als Mehrwert bezeichnet. Ihn kann sich der Unternehmer als Eigentümer der Produktionsmittel aneignen. Das Verhältnis von Mehrwert zu Lohnkosten (variables Kapital) wird als Mehrwertrate bezeichnet (Ausbeutung). - Als Reaktion auf den tendenziellen Fall der Profitrate versucht der Unternehmer, Marx zufolge, den Mehrwert zu erhöhen: (1) Er läßt die Arbeiter bei gleichem Lohn länger arbeiten und so mehr Tauschwerte produzieren (absoluter Mehrwert) oder (2) er steigert die Arbeitsproduktivität, so daß in der gleichen Arbeitszeit mehr Produkte bei gleichzeitig sinkendem Wert der Arbeitskraft - durch die gesteigerte Produktivität nimmt der "Reproduktionsaufwand", berechnet in Arbeitsstunden, ab - hergestellt werden (relativer Mehrwert). - 2. Beurteilung: Die Mehrwerttheorie wird deswegen kritisiert, weil die einzelnen Elemente des "Reproduktionsaufwands" der Arbeitskraft nicht eindeutig bestimmt sind; dies bewirkt jedoch eine Unbestimmtheit ihres Wertes und damit des Mehrwerts als Differenzbetrag. Daneben teilt der Ansatz die Schwächen der zugrundeliegenden Arbeitswertlehre.

 

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