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Mehrarbeitszuschlag

1. Begriff: Zuschlag auf Grundlohn oder -gehalt, der für Mehrarbeit (Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) gezahlt wird; beruhend: a) auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage; b) auf sonstigen Vereinbarungen. Vgl. auch Mehrarbeitsvergütung. - 2. Lohnsteuer: Mehrarbeitszuschlag sind bis zu folgenden Grenzen steuerfrei (§ 3 b EStG): (1) 50% des Grundlohns für Sonntagsarbeit; (2) 125% für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen; 150% für Arbeiten an den Weihnachtsfeiertagen und am 1. Mai; (3) 40% des Grundlohns bei Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr für Arbeitnehmer, die zu mind. 50% in Nachtarbeit tätig sind.

 

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