Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Nachtarbeit

Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23.00 bis 6.00 Uhr) umfaßt (§ 2 II, III ArbZG). Tätigkeit während der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Nachtarbeit ist meist aus technischen Gründen (z. B. Papier- oder Stahlerzeugung) oder aus Gründen der Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Leistungen (z. B. Krankenschwester, Polizei, Verkehrsbetriebe) unvermeidlich. Nachtarbeit ist aufgrund der festen menschlichen Tagesrhythmik (Biorhythmus) mit besonderen Problemen belastet. So erreicht die physiologische Leistungsbereitschaft in der Nacht im Durchschnitt nur unter Normal liegende Werte und auch die Tiefpunkte werden in der Nacht (ca. 3.00 Uhr) erreicht. Dies liegt an den sog. Zeitgebern, die die menschliche Physiologie in Ruhe- und Spannungszustände versetzen. - Arbeitsrechtliche Regelung: Vgl. Arbeitszeit, Frauenschutz, Jugendarbeitsschutz. - Vgl. auch Schichtarbeit.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Nächst-Nachbar-Analyse
Nachteilsausgleich

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Einfuhranmeldung | Leitprodukt | ereignisorientiertes Rechnungswesen | Erbauseinandersetzung | Syllogismus
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum