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Mehrarbeitsvergütung

Vergütung für die über die gesetzliche (tarifliche) Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (Arbeitszeit). Mehrarbeit ist grundsätzlich mindestens mit dem üblichen Entgelt zu vergüten. Mehrarbeitszuschläge sind im Arbeitszeitgesetz nicht mehr gesetzlich geregelt, meist aber in Tarifverträgen. Soweit keine tarifliche oder einzelvertragliche Regelung besteht, ist im allgemeinen ein Zuschlag von 25% als angemessen anzusehen. Von der Mehrarbeitsvergütung ist zu unterscheiden die Überstundenvergütung. - Steuerliche Behandlung: Vgl. Mehrarbeitszuschlag.

 

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