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Lotterie

1. Begriff: Veranstaltung durch Ausspielung von Geldgewinnen, wobei aufgrund eines Ziehungsplans der Zufall über Gewinn oder Verlust des Einsatzes entscheidet, durchgeführt von Privatpersonen oder öffentlichen Körperschaften. - 2. Hauptarten: Neben der Klassenlotterie heute v. a. Fußballtoto, Zahlenlotto, Rennwette, Tombola. - 3. Rechtlich ist der Lotterievertrag maßgebend. - 4. Besteuerung durch Rennwett- und Lotteriesteuer. L.-Gewinne sind als einmalige Vermögensanfälle steuerfrei.

 

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