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Ausspielung

Vertrag zwischen einem Ausspielunternehmer und einer Mehrzahl von Spielern, durch den der Unternehmer verspricht, gegen Einsätze nach Maßgabe eines Gewinnplanes in Sachwerten bestehende Gewinne zu verteilen. - Vgl. auch Preisausschreiben, Lotterie, Lotterievertrag.

 

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