|
|
Lloyd's
Vereinigung von Privatpersonen (members oder names), die Versicherungen zeichnen und daraus unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen haften; es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung. Sitz: London. Die Corporation of Lloyd's, 1871 durch Gesetz gegründet (Ursprung im 17. Jh.), überwacht die Zulassung und Solvenz ihrer Mitglieder und Versicherungskonsortien, stellt die Gebäude und eine Reihe von zentralen Diensten, z. B. EDV-mäßige Abrechnung von Prämien und Schäden, zur Verfügung; verantwortlich für die Marktdisziplin und die L.-internen Verhaltensregeln ist der durch Gesetz 1982 errichtete, aus 28 gewählten Mitgliedern bestehende Council of Lloyd's. - Mitglieder: Underwriting Members (zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes zugelassen) und non-underwriting Members (inaktive Mitglieder und verdiente Makler). - Die Einzelversicherer sind meist in Konsortien (Syndicats) zusammengeschlossen und werden dort durch einen Underwriter vertreten. - In bedeutenden Hafenplätzen durch "Agents" vertreten, die sich vornehmlich mit der Begutachtung von Seetransportschäden und mit der Weitergabe von Informationen an Lloyd's in London befassen. - Publikationen: Lloyd's List, Lloyd's Shipping Index, Lloyd's Shipping Economist.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|