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Landwirtschaftliche Rentenbank

öffentlich-rechtliches Zentralinstitut zur Kreditgewährung an Landwirtschaft (einschl. Forstwirtschaft und Fischerei), Sitz in Frankfurt a. M.; gegründet 1949. - Vgl. auch Banken mit Sonderaufgaben. - Rechtsgrundlage: Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank R. i. d. F. vom 15. 7. 1963 (BGBl I 465) m. spät. Änd. - Aufgaben: Kreditgewährung im Hausbankverfahren und Übernahme von Bürgschaften an solche Betriebe, die für die inländische landwirtschaftliche Erzeugung, die Vorratshaltung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte von allgemeiner Bedeutung sind. - Finanzierung: Kurzfristig am Geldmarkt, langfristig durch Aufnahme von Darlehen und Emission von Schuldverschreibungen. Der Landwirtschaftliche Rentenbank R. obliegt auch die bankmäßige Durchführung der Aufgaben des Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft. - Die Landwirtschaftliche Rentenbank R. besitzt die Aktienmehrkeit der Handels- und Privatbank in Köln (früher Bank für Landwirtschaft AG).

 

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